Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG, Berlin
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG am Donnerstag, dem 05. Dezember 2019, um 17:00 Uhr im historischen Rathaus, Bölschestraße 87, 12587 Berlin.
Die Einberufung der Hauptversammlung und die Tagesordnung wurden am 01. November 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung aufgrund der Durchführung einer Kapitalerhöhung gemäß § 4 (4) der Satzung der Gesellschaft
Aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11.4.2019 (§ 4 (4) der Satzung der Gesellschaft) und des Beschlusses des Vorstands vom 29.10.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von € 182.000,– um € 29.000,– auf € 211.000,– durch Ausgabe von 29 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von jeweils € 1.000,– zum Ausgabebetrag von € 1.150,– je Aktie gegen Bareinlage durchgeführt. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2019 (einschließlich) gewinnberechtigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 4 (1) Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 211.000,– und ist eingeteilt in 211 auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennwert).“ - Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Ermächtigung des Vorstands in § 4 (4) der Satzung, das Grundkapital in der Zeit bis zum 09.11.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu € 91.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I), wird aufgehoben. Zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/II) wird § 4 (4) des Satzung wie folgt gefasst: „(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu € 105.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/II). Dabei ist den Aktionären das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht auszuschließen, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.“ - Übertragung der Befugnis an den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: In § 8 der Satzung wird folgender Absatz (7) angefügt. „(7) Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, befugt.“
Berlin, den 30.10.2019
Der Vorstand
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