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Brauerei Friedrichshagen - Bekanntmachungen
01.07.2019

Bekanntmachung vom 01.07.2019


Bekanntmachung vom 01.07.2019
Bezugsaufforderung


Der Vorstand der Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG, Berlin, hat am 01.07.2019 gemäß § 4 (4) der Satzung der Gesellschaft beschlossen:

„Gemäß § 4 (4) der Satzung beschließt der Vorstand was folgt:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 182.000,– um € 91.000,– auf 273.000,– durch Ausgabe von 91 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von jeweils € 1.000,– zum Ausgabebetrag von € 1.150,– je Aktie gegen Bareinlage erhöht.

Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2019 (einschließlich) gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum unmittelbaren Bezug zum Ausgabebetrag von € 1.150,– je Aktie angeboten. Die Frist zur Annahme des Angebots (Bezugsfrist) beginnt am 10.07.2019 und endet am 31.07.2019; sie endet allerdings nicht früher als zwei Wochen nach Bekanntmachung der Bezugsaufforderung im Bundesanzeiger.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.
Nach Ablauf der Bezugsfrist von den Aktionären nicht gezeichnete Aktien können bis zum 31.12.2019 von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus oder Dritten zu den vorgenannten Ausgabebedingungen gezeichnet und bezogen werden.
Sofern nicht bis zum 31.12.2019 Zeichnungsscheine über 10 neue Aktien bei der Gesellschaft eingegangen sind, wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ungültig.“
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem vorstehenden Kapitalerhöhungsbeschluss des Vorstands am 02.07.2019 zugestimmt.

Die Gesellschaft fordert ihre Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte auf neue Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Kapitalerhöhung in der Zeit vom 10.07.2019 bis zum 31.07.2019 bei der Gesellschaft auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist von Aktionären nicht gezeichnete Aktien können von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten zu den genannten Ausgabebedingungen bis zum 31.12.2019 gezeichnet und bezogen werden. Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären werden vor solchen Dritter berücksichtigt.

Zeichnungen Dritter für mehr als eine neue Aktie werden nachrangig berücksichtigt.
Sofern nicht bis zum 31.12.2019 Zeichnungsscheine über mindestens 10 neue Aktien bei der Gesellschaft eingegangen sind, wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ungültig.

Berlin, den 02.07.2019
Der Vorstand